BETREUUNG NACH DGUV V2
- Begehungen in regelmäßigen Abständen.
- Schriftliche Zusammenfassung, inkl. Bilddokumentation.
- Entwickeln von Maßnahmen, nach betrieblichen Gegebenheiten.
- Nachgespräche der entwickelten Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung und Verhaltenspräventation mit den Betriebsangehörigen, Vorgesetzten.
- Schriftliche Zusammenfassung als Dokumentation für die Betriebsleitung.
- Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen.
- Vorgehensweise nach den neuen Vorschriften der DGUV.
- Jahresabschlussbericht.
- Unterstützung bei der Durchführung Gefährdungsbeurteilung.
- Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung.
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen.
- Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten, Information und Aufklärung, kollektive sicherheitstechnische Beratung der Beschäftigten.
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit: Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation.
- Untersuchung nach Ereignissen: Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen.
- Beratung zu Rechtsgrundlagen.
- Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern.
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen: Teilnahme an Dienstgesprächen, Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz, Teilnahme an Betriebsversammlungen.
- Selbstorganisation: ständige Fortbildung.
- Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten.
- uvm.